
Nachrüstung von Photovoltaikanlagen nach der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV):
(vom 10.06.2014)
Aufgrund der am 26. Juli 2012 in Kraft getretenen Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) müssen Photovoltaikanlagen in unterschiedlichen Leistungsklassen mit unterschiedlichen Fristen nachgerüstet werden.