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Marktraumumstellung Erdgas

Informationen zur Erdgasumstellung (Marktraumumstellung) 

Seit 2015 beschäftigt die Erdgasumstellung Gaskunden und Netzbetreiber in Deutschland. Es wird zwischen zwei Gasarten unterschieden: L- und H-Gas. L-Gas hat einen niedrigeren Brennwert als H-Gas und strömt zurzeit durch die Leitungen in unserer Region. Allerdings sind die Fördervorkommen, vor allem in den Niederlanden, bald erschöpft und L-Gas kann nicht mehr zum Betrieb von Gasgeräten wie Heizungen, Warmwasserboilern oder als Prozessgas verwendet werden. Deshalb wird in den kommenden Jahren auch in unserem Netzgebiet die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt.

Die Erdgasumstellung ist eines der größten Infrastrukturprojekte der deutschen Gaswirtschaft. Ab Projektstart im Jahr 2015 bis zum voraussichtlichen Projektende 2030 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 4,5 Millionen Erdgaskunden betreffen.

Bei der Umstellung auf eine neue Gasqualität müssen alle Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie zunächst erhoben (erfasst) und im Anschluss daran technisch angepasst werden. In unserer Region (siehe Karte) sind das insgesamt ca. 34.500 Gasgeräte. Die endgültige Umstellung auf H-Gas erfolgt im Jahr 2024.

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in unserer Region also die EWR GmbH. Dies gilt auch, wenn das Gas bei einem anderen Anbieter bezogen wird. Für die Erhebung und die Anpassung Ihrer Gasgeräte kommen keine Kosten auf Sie zu. Die Kosten werden zunächst von der EWR GmbH übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt.

Unsere Gaskunden in Netzgebiet brauchen zunächst nichts zu unternehmen, wir werden ab 2021 über alle weiteren Schritte informieren. Weitere Informationen zur Erdgasumstellung finden Sie auch unter www.erdgas-umstellung.de.

Was genau sind L- und H-Gas und worin liegen die Unterschiede?

In Deutschland wird beim Erdgas zwischen zwei Gasqualitäten unterschieden: L-Gas (low caloric gas) und H-Gas (high caloric gas). Das L-Gas, mit welchem wir unsere Erdgaskunden in Remscheid versorgen, hat einen etwas niedrigeren Methan- und somit auch Energiegehalt als das H-Gas. Das L-Gas wird vornehmlich in den Niederlanden und Deutschland gefördert. Das H-Gas dagegen wird vor allem aus Norwegen und Russland importiert.

 

Warum ist eine Umstellung von L-Gas auf H-Gas nötig?

Wie oben beschrieben, kommt das L-Gas vor allem aus deutschen und niederländischen Gasfeldern. Die Förderung in diesen Gebieten geht allerdings kontinuierlich zurück und wird im Jahr 2030 auslaufen. Um die L-Gasrückgänge auszugleichen und die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, stellen wir – genau wie alle anderen betroffenen Gasnetzbetreiber in Deutschland – auf H-Gas um. In Remscheid wird die Umstellung voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen.

Inwiefern betrifft Sie die Umstellung?

Bei der Erdgasumstellung – in Fachkreisen „Marktraumumstellung“ genannt – werden in Deutschland bis 2030 flächendeckend mehr als fünf Millionen Gasgeräte auf H-Gas umgestellt. Damit das neue Erdgas auch in Ihr Haus fließen kann, müssen zunächst Ihre Heizungsanlagen und andere Geräte, die Erdgas nutzen, überprüft werden (z. B. Gasherde, Warm- und Heißwasserbereiter). Falls erforderlich, wird anschließend das Gerät an das H-Gas mit seinem höheren Energiegehalt angepasst. Konkret bedeutet das in den meisten Fällen: Die Gasdüse wird ausgetauscht und der Brenner neu eingestellt. Die EWR GmbH ist für die Geräteanpassung zuständig. Dafür sind mindestens zwei Vor-Ort-Termine in jedem Haushalt oder Unternehmen erforderlich: Einer zur Erfassung aller vorhandenen Gasverbrauchsgeräte sowie ein zweiter zum Umstellen der Gasgeräte.

Interessant für alle Erdgasauto-Fahrer: Ihr Fahrzeug muss nicht angepasst werden. Die Motoren stellen sich automatisch auf die jeweilige Gasqualität ein.

Müssen Sie sich wegen der Umstellung eine neue Heizung anschaffen?

Nein. In Deutschland zugelassene Erdgasheizungen und andere Erdgasgeräte lassen sich nahezu immer problemlos anpassen. Es ändert sich für Sie im Betrieb nichts: Qualität und Leistung bleiben wie gewohnt erhalten. Sollten sich jedoch Probleme ergeben, werden wir gemeinsam eine Lösung finden.

Wer bezahlt die nötigen Geräteanpassungen?

Die Kosten für die Umstellung und Anpassung übernimmt im Normalfall der jeweilige Netzbetreiber. Sollten keine Ersatz- oder Umrüstteile mehr verfügbar sein, müssen die Geräte vor dem Betrieb mit H-Gas ausgetauscht werden. Der Anschlussnehmer trägt die Kosten für die Ersatzbeschaffung. Es bestehen jedoch Fördermöglichkeiten, auf die nach der Erhebung der Geräte hingewiesen wird. Der §19a des Energiewirtschaftsgesetzes legt außerdem fest, dass die Kosten dieser Marktraumumstellung auf alle Gasversorgungsnetze im entsprechenden Marktgebiet umgelegt werden, sowohl auf H- als auch auf L-Gaskunden. Die Umlage fließt dann in die Netzentgelte ein.

Steigen durch die Umstellung auf H-Gas Ihre Heizkosten?

Für die Abrechnung wird immer der Energiegehalt des Gases zugrunde gelegt. Berechnet wird, wie viele Kilowattstunden (kWh) Energie mit einem Kubikmeter Erdgas erzeugt werden können. Da H-Gas einen höheren Energiegehalt als L-Gas hat, ist es deshalb etwas teurer. Im Gegenzug benötigen Sie aber weniger H-Gas, um die gleiche Menge Energie zu erzeugen. (L-Gas: 1 m³ Erdgas = 9,80 kWh Energiegehalt, H-Gas: 1 m³ Erdgas = 11,0 kWh Energiegehalt).

Bei Fragen zur Erdgasumstellung wenden Sie sich bitte an uns:

Telefon: (0 21 91) 16-55 55
Mail: info@erdgasumstellung.ewr-gmbh.de

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Vergabe von Dienstleistungen

Im Rahmen des Projektes Erdgasumstellung können die zu vergebenden Dienstleistungen in die Aufgabenblöcke Projektmanagement (auch: technisches Projektmanagement), Qualitätssicherung, Erhebung und Anpassung unterteilt werden.

In zwei EU-weiten Ausschreibungsverfahren wurden mittlerweile die Dienstleister ausgewählt und unter Vertrag genommen.

Die EWR GmbH wird beginnend im Jahr 2022 in ihrem Netzgebiet die Erhebung sämtlicher Gasverbrauchsgeräte veranlassen. Betroffen sind etwa 28.800 Messlokationen mit geschätzten 34.560 Gasverbrauchsgeräten (unter Zugrundelegung eines Faktors von 1,2 pro Zählpunkt).

Im Jahr 2024 werden sämtliche erhobenen Geräte soweit erforderlich angepasst.