
Systemstabilitätsverordnung
An Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaikanlage:
Nachrüstung Ihrer Photovoltaikanlage aufgrund der Systemstabilitätsverordnung
Anwendungsbereich:
Die Nachrüstung betrifft die Wechselrichter von PV Anlagen mit einer installierten Leistung im
1. Niederspannungsnetz
≥10 kW Inbetriebnahme: 01.09.2005 bis 31.12.2011
≥100 kW Inbetriebnahme: 01.05.2001 bis 31.12.2011
2. Mittelspannungsnetz
≥30 kW Inbetriebnahme: 01.05.2001 bis 31.12.2008
Fristen für die Durchführung der Nachrüstung
Für die Nachrüstung der Wechselrichter sind bestimmte Fristen zu beachten. PV- Anlagen mit einer installierten Leistung:
1.≥100 kW bis 31.08.2013
2.≥30 kW bis 31.05.2014
3.≥10 kW bis 31.12.2014
Anlagenbetreiber sind zur Mitwirkung und Duldung der Umrüstung verpflichtet. Bei fehlender Mitwirkung verringert sich der EEG Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers auf null.
Nachfolgend erhalten Sie alle benötigten Informationen bzgl. der neuen Verordnung und deren Auswirkungen auf Ihre Anlage. Wir möchten Sie bitten diese aufmerksam durchzulesen und falls Sie Fragen haben, Sich an die in dem Musterschreiben hinterlegten Kontaktdaten zu wenden.