Messtelle

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Allgemeine Information zum Messstellenbetriebsgesetz für Anschlussnehmer, Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber im Netzgebiet der EWR GmbH Remscheid.

Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2016 wurde eine grundsätzliche Neuordnung des Messwesens vorgenommen. Das Gesetz definiert den Messstellenbetrieb und die Messung als separaten Bereich des Netzbetriebs der Sparten Strom und Gas und schreibt den umfassenden Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen durch den sog. „grundzuständigen Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme“ (§ 2 Nr. 6 MsbG) bis zum Jahr 2032 vor. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde das MsbG novelliert. Die Novelle ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. 

Quelle: Bundesnetzagentur

Wer soll mit einer modernen Messeinrichtungen (mMe) ausgestattet werden?

Bei einer modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der keine Kommunikationseinheit besitzt. Moderne Messeinrichtungen sollen bis zum Jahr 2032 zur Grundausstattung in allen Haushalten werden. Die Kosten für Einbau, Betrieb und Ablesung werden Ihnen mit 20 € inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Jahr in Rechnung gestellt.

Wer soll mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet werden?

Bei einem intelligenten Messsystem handelt es sich um eine moderne Messeinrichtung verbunden mit einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Bis zum Jahr 2032 müssen Haushalte mit einem iMSys ausgestattet werden, die eine der folgenden Voraussetzungen aufweisen:

Die Kosten für ein intelligentes Messsystem können sie unserer Preisliste für Messentgelte entnehmen.

Welche Zählpunkte sind von der Einbauverpflichtung betroffen?

Die Einbauverpflichtung umfasst in Remscheid insgesamt ca. 76.000 Zählpunkte Strom. Der Austausch der modernen Messeinrichtungen ist bereits seit 2017 in vollem Gange. Intelligente Messsysteme werden ab 2024 bei unseren Kunden eingebaut.

Weitere Antworten auf wichtige Fragen erhalten Sie auf der Website der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale NRW. Weitere Details zur Rechnungstellung der modernen Messeinrichtung finden Sie hier Verbraucherzentrale zur "Extra-Rechnung".