Konzessionsabgabe
Laut Konzessionsabgabeverordnung, benennt der zuständige Netzbetreiber die Haupt- und Schwachlastzeiten: Im Netzgebiet der EWR GmbH gelten folgende Zeiten:
Montag - Freitag:
Hauptlastzeit: 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Schwachlastzeit: 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Freitag - Montag:
Schwachlastzeit: 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Auszug aus der KOV: §2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben
(2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden:
a) Bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird, 0,61 Cent.
b) Bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner | 1,32 Cent |
bis 100.000 Einwohner | 1,59 Cent |
bis 500.000 Einwohner | 1,99 Cent |
über 500.000 Einwohner | 2,39 Cent |