Staumauer

Rechtsnachfolge

Sehr geehrte Kunden,

die EWR Netz GmbH wurde im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach Umwandlungsgesetz (UmwG) in die EWR GmbH integriert. Mit diesem Schritt erfüllen wir nach wie vor die gesetzlichen Bestimmungen gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (Stand: 25.10.2008).

Durch die Verschmelzung ist die EWR nach § 20 UmwG mit Eintragung in das Handelsregister am 15.07.2010 Gesamtrechtsnachfolgerin der EWR Netz geworden und tritt somit als neuer Partner nahtlos mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Verträge ein.

Die Ihnen vertrauten Ansprechpartner stehen auch künftig mit Rat und Tat zur Verfügung und sind unter den bekannten Kontaktdaten erreichbar.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre EWR GmbH