Staumauer

Netzanschluss Strom

Allgemeine Anschlussbedingungen

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung / Niederdruckanschlussverordnung (NAV / NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV / NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung / Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach § 29 Abs. 1 NAV / NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV / AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV / NDAV erfolgt mit Wirkung auf den 08.05.2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV / NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Technische Mindestanforderungen (TMA)

Anmeldung Netzanschluss / Hausanschluss

Anmeldung Baustrom

Anmeldung Elektromobilität

Anmeldung Erzeugungsanlage ≤ 600 VA

Anmeldung Erzeugungsanlage

Anmeldung Notstromversorgung

Anmeldung steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a Anlagen)