Staumauer

Festlegung des Grundversorgers

Festlegung des Grundversorgers:

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Der Grundversorger im Niederspannungsnetz der EWR-GmbH für die Jahre 2022 - 2024 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG, ist die

EWR GmbH
Ein Unternehmen im Stadtwerke Remscheid-Verbund
Neuenkamper Straße 81-87
42855 Remscheid
Telefon: 0800 0 164 164 (kostenlos)
Fax: 02191 / 16-5203
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