Staumauer

Eichrechtliche Informationen

Eichpflicht

Nach § 2 des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) müssen Elektrizitätszähler geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Geschäftlicher Verkehr im Sinne des Eichgesetzes ist u. a. die Abrechnung von Energie mit Hilfe von Zählern z.B. zwischen

Benötigen Sie weitere Informationen?

(ehemals Eichverwaltung NRW) hat im Sinne des Verbraucherschutzes die traditionelle Aufgabe, den Bürger vor den vielfältigen Auswirkungen falscher Messergebnisse zu schützen.

Durch die Messgeräteeichung sowie die vom Gesetzgeber vorgesehenen Überwachungen und Kontrollen an geeichten Messgeräten schaffen die Eichämter ein Vertrauensklima zwischen Verbraucher und Handel. So kann sich der Verbraucher bei richtiger Verwendung geeichter Messgeräte darauf verlassen, dass er nicht übervorteilt wird.

das nationale Metrologieinstitut, ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI)

Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen ist das Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden der 16 Bundesländer. Sie unterhält eine Geschäftsstelle, der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre.

Gültigkeitsdauer der Eichung 

Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist gemäß § 12 der Eichordnung auf zwei Jahre befristet, soweit sich nicht aus dem Anhang B der Eichordnung Allgemeine Vorschriften etwas anderes ergibt.
Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Messgerät zuletzt geeicht bzw. die Metrologie-Kennzeichnung (Teil der MID_Kennzeichnung) angebracht wurde.

Vor Ablauf der Eichgültigkeitsdauer (EGD) muss eine erneute Eichung erfolgen. Wurde z.B. ein Elektronischer Stromzähler im Jahre 2011 geeicht bzw. die Metrologie- Kennzeichnung angebracht, so endet seine 8-jährige Eichgültigkeitsdauer am 31. Dezember 2019.
Der Zähler muss demnach bis zum 31. Dezember 2019 erneut geeicht werden.
Eine erneute Konformitätserklärung des Zählers durch den Hersteller ist nicht mehr möglich.

Gültigkeitsdauer für Elektrizitätszähler und Zusatzeinrichtungen nach Anhang B der Eichordnung:

 Elektrizitätszähler mit elektronischem Messwerk  8 Jahre
 Elektrizitätszähler mit Induktions_Messwerk  16 Jahre
 Messwandler für Strom oder Spannung  nicht befristet

Gesetzlicher Turnus und Stichprobenverfahren

Bei Elektrizitätszählern mit Induktions- oder mit elektronischem Messwerk und bei elektronischen Zusatzeinrichtungen kann nach § 14 der Eichordnung in Verbindung mit Anhang B die Gültigkeitsdauer der Eichung um jeweils 5 Jahre verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit vor Ablauf der Gültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung (nach PTB) Mitteilung 110) nachgewiesen wurde.